Connect with us

SVSF Inside

Das ist unser Präventionskonzept

Das ist unser Präventionskonzept

COVID-19 PRÄVENTIONSKONZEPT SVSF POTTSCHACH

Um unserer als Fußballverein wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet, um auch im Amateur- und Nachwuchsfußball den Trainings- und Spielbetrieb vollumfänglich aufnehmen zu können.

 

Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis achten. Weiterhin gilt, dass Spieler/-innen, Trainer/-innen sowie Betreuer/-innen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Spielen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.

 

Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei stehen die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf dem Fußballplatz an oberster Stelle.

Stadionkonzept

Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer

  • Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.
  • Die Benutzung von und der Aufenthalt in der Kantine, in den Kabinen, Duschen und WC-Anlagen ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1m gewahrt werden kann.
  • Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte Spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
  • Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zu Hause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
  • Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1m einzuhalten.
  • Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1m nicht eingehalten werden kann, sind sowohl vom Betreuer als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist; zB. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels).
  • Als Grundregel ist festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings- /Spielfeld stattfinden soll!
  • Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung einzuhalten.

 

Für Spiele gelten folgende zusätzliche Verhaltensregeln

  • Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet.
  • Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während eines Spiels soll verzichtet werden.
  • Ersatzspieler sollen auf der Ersatzbank einen Mindestabstand von 1m zueinander einhalten, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.

 

Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

  • Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Die Desinfektion kann durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
  • Der Aufenthalt in der Kantine, dem Sekretariat und den Kabinen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Auf eine gute Durchlüftung ist zu achten. Türen sollten möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden müssen.
  • Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Spielen kann die Anwesenheitsliste durch den Onlinespielbericht ersetzt werden.

 

Hygiene und Reinigungsplan

  • Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.
  • WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden.
  • Eine Grundreinigung der Kantine/Kabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.

 

Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus

  • Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss die Sportstätte umgehend verlassen, die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450), deren Anweisung strikt befolgen und der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.
  • Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren.
  • Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde sowie den NÖFV zu informieren.

 

Contact Tracing

Zwischen zwei Arten von Kontaktpersonen wird unterschieden:

  • Hochrisikokontakt: 15 Minuten Kontakt mit weniger als 2m Abstand zum C19-Fall oder im selben Raum 15 Minuten oder länger => Quarantäne
  • Niedrigrisikokontakt: weniger als 15 Minuten Kontakt mit weniger als 2m Abstand zum C19-Fall oder im selben Raum 15 Minuten oder länger =>Selbstüberwachung

 

Zuschauer

  • Ein Training oder Spiel mit Zuschauern kann vor bis zu 200 Personen stattfinden, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt lebenden, ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m zu achten.
  • Bei einer Anzahl von mehr als 200 Zuschauern wird ein COVID-19-Beauftragter bestellt sowie ein zusätzliches Präventionskonzept gemäß § 10 Abs 5 COVID-19-Lockerungsverordnung, aufbauend auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort, ausgearbeitet und umgesetzt.
  • Beim Betreten der Sportanlage werden Name und Telefonnummer (oder Mailadresse) vom Covid19-Beauftragten notiert. Diese Info dient einem allfälligen Contact Tracing. Die Liste muss/wird aus datenschutzrechtlichen Gründen 28 Tage nach der Veranstaltung vernichtet.
  • Wünschenswert wäre, die Sportanlage rechtzeitig vor Spielbeginn zu betreten, um Wartezeiten zu vermeiden.

 

Kantine

  • Ein Betreten der Kantine ist nur im Zeitraum zwischen 5.00 und 1.00 Uhr des Folgetages zulässig.
  • Es wird sichergestellt, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt. Am besten wäre, dass die Konsumation draußen erfolgt.
  • Die Sitzplätze werden so eingerichtet, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens 1m besteht.
  • Beim Betreten der Kantine bis zum Einfinden am Sitzplatz ist zu anderen Personen, die nicht zur selben Besuchergruppe gehören, der Mindestabstand von 1m einzuhalten.

 

Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte sowie jeder Besucher/Zuschauer ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten!

 

AKTUALISIERT

am 5.8.2020

 

COVID19-BEAUFTRAGTER

Obmann Filip Blazanovic, 0676/5371908, f.blazanovic@gmx.at

Total Page Visits: 1935 - Today Page Visits: 1
Click to comment

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

More in SVSF Inside